Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Artefact Tattoo GmbH für Tätowier-Dienstleistungen an den Standorten Achern und Weil am Rhein.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Tätowierungen, Designberatungen, Nachstech- und Korrekturarbeiten sowie sonstige Leistungen zwischen der Artefact Tattoo GmbH, Wilhelm-Schechter-Straße 3, 77855 Achern, Geschäftsführer Benjamin Winheim und Raphael Weck, Amtsgericht Mannheim HRB 756386, USt-IdNr. DE460275132, Telefon 0174 2409636, E-Mail info@artefact-tattoo.de (nachfolgend „Studio") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Die Leistungen werden an folgenden Standorten erbracht:

  • Achern: Wilhelm-Schechter-Straße 3, 77855 Achern — Mo–Sa 11:00–18:00 Uhr
  • Weil am Rhein: Im Rheincenter, Hauptstraße 435, 79576 Weil am Rhein — Mo–Sa 9:00–20:00 Uhr

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Vertrag kommt mit der Terminbestätigung durch das Studio, spätestens jedoch mit Beginn der Tätowierung zustande.

2. Terminvereinbarung und Anzahlung

(1) Termine werden persönlich, telefonisch, per Nachricht oder über das Online-Buchungssystem des Studios vereinbart. Ein Terminwunsch ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch das Studio verbindlich.

(2) Für jeden Tattoo-Termin wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Bei nach Stundensatz abgerechneten Arbeiten bemisst sich die Anzahlung nach dem geschätzten Gesamtpreis. Der Termin gilt erst mit Eingang der Anzahlung als reserviert.

(3) Die Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung vollständig auf den Endpreis angerechnet. Sie deckt insbesondere den Aufwand für Terminreservierung und Motiventwurf ab.

(4) Die Anzahlung ist in keinem Fall in Geld erstattbar. Sie kann ausschließlich auf Leistungen des Studios angerechnet werden. Das Studio kann aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung ausstellen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für solche Gutscheine gilt Ziffer 10, insbesondere der Ausschluss der Barauszahlung. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(5) Für eine Designberatung wird eine Gebühr von 50 € erhoben. Sie dauert in der Regel rund 30 Minuten und ist bei anschließender Buchung eines Tattoo-Termins auf den Preis der Tätowierung anrechenbar. Die Beratungsgebühr ist spätestens drei Tage vor dem Beratungstermin zu entrichten.

(6) Der Restbetrag ist unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Sitzung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Absage, Verschiebung und Nichterscheinen

(1) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 72 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei absagen oder verschieben. Die Anzahlung bleibt in diesem Fall erhalten und wird auf den neuen Termin übertragen.

(2) Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 72 Stunden vor Terminbeginn sowie bei Nichterscheinen verfällt die Anzahlung als pauschaler Ersatz für den reservierten Arbeitsplatz und den bereits erbrachten Entwurfsaufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Eine Verschiebung ist einmalig kostenfrei möglich. Für jede weitere Verschiebung desselben Termins kann eine erneute Anzahlung verlangt werden.

(4) Erscheint der Kunde mehr als 30 Minuten verspätet, kann das Studio den Termin absagen; Absatz 2 gilt entsprechend. Verkürzt sich die Sitzung durch Verspätung, besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

(5) Muss das Studio einen Termin absagen (z. B. Krankheit des Artists), wird ein Ersatztermin angeboten; die Anzahlung wird ohne erneute Zahlung auf diesen übertragen. Kommt kein Ersatztermin zustande, erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung. Eine Auszahlung in Geld erfolgt nach Ziffer 2 Absatz 4 nicht. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8.

4. Voraussetzungen auf Kundenseite, Gesundheit und Mitwirkung

(1) Tätowiert werden ausschließlich volljährige Personen. Der Kunde weist sich vor Beginn mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis aus. Ohne Altersnachweis wird die Tätowierung nicht durchgeführt; die Anzahlung verfällt nach Ziffer 3 Absatz 2.

(2) Der Kunde bestätigt vor Beginn wahrheitsgemäß und in Textform (Einwilligungs- und Gesundheitsbogen), dass keine Umstände vorliegen, die einer Tätowierung entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Bluterkrankungen, Einnahme blutverdünnender Medikamente
  • Diabetes, Epilepsie, Immunerkrankungen, Hauterkrankungen im zu tätowierenden Bereich
  • bekannte Allergien (insbesondere gegen Farbpigmente, Latex, Desinfektionsmittel)
  • akute Infekte oder Fieber

(3) Der Kunde erscheint nüchtern. Unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehende Personen werden nicht tätowiert; die Anzahlung verfällt nach Ziffer 3 Absatz 2. Dasselbe gilt bei erkennbar frischem Sonnenbrand oder verletzter Haut im Tattoo-Bereich.

(4) Verschweigt der Kunde relevante gesundheitliche Umstände oder macht er falsche Angaben, haftet das Studio nicht für hieraus entstehende Folgen.

(5) Das Studio kann eine Tätowierung ablehnen, insbesondere bei gesundheitlichen Bedenken, bei Motiven mit verfassungsfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonst rechtswidrigen Inhalten sowie bei Motiven, die der Artist aus künstlerischen oder handwerklichen Gründen nicht verantworten kann. Lehnt das Studio aus Gründen ab, die nicht auf einem Verhalten des Kunden nach den Absätzen 1 bis 4 beruhen, erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung; eine Auszahlung in Geld erfolgt nach Ziffer 2 Absatz 4 nicht.

5. Motiv, Entwurf und Urheberrecht

(1) Entwürfe werden auf Grundlage der Wünsche des Kunden erstellt. Kleinere gestalterische Anpassungen, die aus handwerklichen oder anatomischen Gründen notwendig sind, bleiben dem Artist vorbehalten.

(2) Der Entwurf wird dem Kunden vor Beginn der Tätowierung vorgelegt. Mit Beginn der Arbeit gilt das Motiv einschließlich Größe, Platzierung und Ausrichtung als freigegeben. Spätere Einwände gegen freigegebene Gestaltungsmerkmale sind ausgeschlossen.

(3) Das Urheberrecht an sämtlichen Entwürfen und Zeichnungen verbleibt beim Studio bzw. beim jeweiligen Artist. Der Kunde erhält das Recht, das Motiv auf seiner Haut zu tragen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Umsetzung des Entwurfs durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Nicht umgesetzte Entwürfe werden nicht ausgehändigt.

(4) Bringt der Kunde eigene Vorlagen mit, versichert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder ihm die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Er stellt das Studio insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(5) Vom Kunden gewünschte Schriftzüge, Zahlen, Daten und fremdsprachige Texte werden exakt nach der vom Kunden freigegebenen Vorlage gestochen. Für inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung und Übersetzung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

(6) Mit KI-gestützten Werkzeugen des Studios erzeugte Bildvorschläge sind unverbindliche Ideenskizzen und kein zusagefähiges Endergebnis. Die handwerkliche Umsetzung erfolgt stets als eigenständige Zeichnung des Artists.

6. Durchführung, Preise und Zahlung

(1) Preise ergeben sich aus der individuellen Absprache. Abgerechnet wird je nach Vereinbarung als Fixpreis oder nach Stundensatz; Mindestpreise können gelten. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei mehreren Sitzungen ist der auf die jeweilige Sitzung entfallende Betrag jeweils nach deren Ende fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt bar oder mit den im Studio angebotenen bargeldlosen Zahlungsmitteln. Bei Überweisung gilt: Sparkasse Offenburg/Ortenau, IBAN DE85 6645 0050 0004 9998 53, BIC SOLADES1OFG.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Tätowierung eine handwerklich-künstlerische Leistung ist. Farbverhalten, Heilung und Endergebnis hängen maßgeblich von Hauttyp, Körperstelle und Pflegeverhalten ab und lassen sich nicht exakt vorhersagen.

7. Nachsorge und Nachstechen

(1) Der Kunde erhält nach der Sitzung eine Pflegeanleitung. Die Einhaltung dieser Anleitung ist Voraussetzung für ein einwandfreies Heilungsergebnis.

(2) Während der Heilungsphase (in der Regel vier bis sechs Wochen) sind insbesondere zu vermeiden: Sonnenbäder und Solarium, Schwimmbad, Sauna, Badewanne, intensive sportliche Belastung, Kratzen sowie das Ablösen von Krusten.

(3) Ein kostenfreies Nachstechen wird innerhalb von drei Monaten nach der letzten Sitzung angeboten, sofern das Nachstechen nicht auf unsachgemäßer Pflege, mangelnder Mitwirkung oder auf Umständen aus der Sphäre des Kunden beruht. Voraussetzung ist eine Terminvereinbarung innerhalb dieses Zeitraums.

(4) Nicht als Mangel gelten insbesondere: übliche Farbabweichungen und Aufhellungen nach der Heilung, Ausdehnung feiner Linien im Zeitverlauf, individuelle Narben- und Pigmentbildung sowie Abweichungen, die auf der bereits vorhandenen Haut- oder Tattoo-Situation beruhen (z. B. Cover-ups).

(5) Bei Anzeichen einer Entzündung oder auffälliger Heilung ist unverzüglich das Studio zu informieren und ärztlicher Rat einzuholen.

8. Haftung

(1) Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Das Studio haftet nicht für Folgen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden (Ziffer 4), auf Nichtbeachtung der Pflegehinweise (Ziffer 7) oder auf einer Behandlung des Tattoos durch Dritte beruhen.

9. Bild- und Videoaufnahmen

(1) Das Studio dokumentiert Arbeiten regelmäßig fotografisch und filmisch. Aufnahmen werden nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden erstellt und veröffentlicht.

(2) Die Einwilligung erfolgt gesondert in Textform (Einwilligungsbogen). Sie umfasst — soweit erteilt — die Nutzung auf der Website des Studios, in sozialen Netzwerken, in Portfolios der Artists sowie in Werbematerialien.

(3) Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber info@artefact-tattoo.de widerrufen werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen oder in von Dritten übernommenen Beiträgen können unter Umständen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

(4) Aufnahmen des Kunden von eigenen Tattoos sind zulässig. Aufnahmen anderer Kunden oder von Mitarbeitenden sind ohne deren Einwilligung nicht gestattet.

10. Gutscheine

(1) Gutscheine des Studios sind übertragbar und ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig (gesetzliche Verjährungsfrist).

(2) Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen. Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten.

(3) Gutscheine können nicht nachträglich auf bereits bezahlte Leistungen angerechnet werden.

11. Kein Widerrufsrecht bei Terminleistungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen bleibt im Übrigen unberührt; hierüber wird gesondert belehrt.

12. Hausordnung

(1) Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Das Studio übt das Hausrecht aus und kann Personen bei Störung des Betriebsablaufs, respektlosem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden oder anderen Kunden des Studios verweisen.

(2) Begleitpersonen sind in begrenztem Umfang und nach vorheriger Absprache willkommen. Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht werden (ausgenommen Assistenzhunde).

(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Gesundheitsangaben nach Ziffer 4, erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

14. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Das Studio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Achern bzw. das für den Sitz des Studios zuständige Gericht.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 21.08.2026